Volkshochschule im Norden des Landkreises München e.V.
Bürgermeister-Wagner-Str. 3
85748 Garching
1.Vorsitzender: Rolf Zeitler, 1. Bürgermeister der Stadt Unterschleißheim
Direktor: Dr. Lothar Stetz
Bank: VR-Bank Ismaning
BLZ: 70093400
Konto-Nr.: 25704
Steuernummer: 143/224/30257
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Fragen oder Anregungen zum Online-Auftritt an:
Webmaster: Bodo Müller-Thielicke
mth@vhs-nord.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (= AGB) für Kurse und Lehrgänge
(Für Reisen gelten unsere speziellen Reisebestimmungen siehe weiter unten)
Anmeldung
Der Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung (i.d.R. spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn) möglich. Bei kurzfristigeren Anmeldungen bitte stets Rücksprache mit uns nehmen. Mit Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung sind Sie verbindlich angemeldet. Eine Bestätigung durch die vhs erfolgt nicht. Sollte eine Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht stattfinden, bzw. bereits ausgebucht sein, werden Sie benachrichtigt. Voranmeldung: Bisherige Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, sich vor den offiziellen Einschreibeterminen für die Folgekurse bei der Kursleitung anzumelden!
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar durch Ausfüllen der einmaligen Abbuchungsermächtigung, die Sie bei uns auf dem Anmeldeformular im Programmheft bzw. Internet finden. Die Gebühr wird dann durch die vhs abgebucht. Der Lastschriftbeleg Ihrer Bank dient Ihnen auch als Zahlbeleg für das Finanzamt.
Rücktritt
Bei Abmeldung bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung wird lediglich eine Verwaltungsgebühr von € 6,00 fällig. Bei kurzfristigen Abmeldungen innerhalb dieser Woche bis 24 Stunden vor Kursbeginn werden 50% der Gebühr erhoben, ansonsten ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
Ermäßigung (Veranstaltungen über €25,00)
Ein Anspruch auf Ermäßigung kann nur geltend gemacht werden, wenn der Anmeldung ein entsprechender aktueller Nachweis beigefügt ist oder bereits vorliegt.
Sollte dieser Nachweis fehlen, wird die volle Gebühr berechnet.
Bei einer nachträglichen Rückerstattung wird vom Ermäßigungsbetrag eine Verwaltungsgebühr von € 6,00 einbehalten.
Wer? Wieviel?
25% für
- Familien mit mindestens 3 Kindern
- Schüler und Studenten bei Vollzeitunterricht
- Auszubildende
- Wehrpflichtige
- Ersatzdienstpflichtige und Absolventinnen des freiwilligen sozialen Jahres
- Rentner, Pensionisten und deren nicht berufstätige Ehepartner
- Schwerbehinderte (mind. 70%)
50%
- Empfänger von Arbeitslosenunterstützung und deren nichtberufstätige Ehepartner
- Empfänger von Sozialhilfe
- Alleinerziehende
- Dozenten des lfd. Semesters
Mindestteilnehmer
Die Veranstaltungen finden in angekündigten Umfang und zu den angegebenen Gebühren statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird diese unterschritten, können Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer mit einer Stundenkürzung oder Aufzahlung einverstanden sind.
Haftung
Die Volkshochschule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Verluste.
Hausordnung
In den Unterrichtsräumen ist das Rauchen verboten. Die jeweilige Hausordnung – vor allem in den Schulen, in denen die vhs Gast ist – bitten wir dringend zu beachten.
Programmänderungen
Änderungen bleiben vorbehalten. Sie werden rechtzeitig in der Presse angekündigt.
Reisebedingungen
Zahlung
Mit der schriftlichen Anmeldung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu entrichten, der mit dem Anmeldeschluss abgebucht wird. Der Restbetrag wird in der Regel vier Wochen vor Antritt der Reise abgebucht. Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn wird sofort der Gesamtpreis der Reise abgebucht. Ihre Zahlungen sind gemäß § 651k BGB insolvenzversichert. Der Sicherungsschein gem. § 651k Abs. 3 BGB wird Ihnen mit der Reisebestätigung – spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt - übersandt.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind berechtigt, den Preis nachträglich anzupassen, soweit wir hierzu aus berechtigten,
unvorhersehbaren und erheblichen Gründen (z.B. Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, u.ä.) gezwungen sind und wenn zwischen unserer Reisebestätigung und dem vorgesehenen Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Von der Änderung werden wir Sie umgehend informieren.
Rücktrittsrecht des Reisenden, Entschädigungen
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte uns gegenüber in Ihrem Interesse schriftlich erklärt werden. Erfolgt der Rücktritt bis Anmeldeschluss, beträgt die Entschädigung pauschal € 15,00. Erfolgt der Rücktritt nach Anmeldeschluss, sind wir berechtigt, vom Reiseteilnehmer eine Entschädigung in Höhe der uns entstandenen Kosten zu verlangen (§ 651i Abs. 2 BGB).
Ersatzpersonen
Bis zu Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 erhoben. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt.
Rücktritt der Volkshochschule
Zwischen Anmeldeschluss und zwei Wochen vor Reisebeginn kann die vhs als Veranstalter zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und diese in der Reisebeschreibung angegeben ist. Der Teilnehmer erhält die bereits bezahlte Gebühr zurück, hat aber keine weiteren Ansprüche gegenüber der vhs.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ist in Ihrem Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung. Nähere Informationen erhalten Sie z.B. über die
Bernhard-Assekuranz, Sauerlach, Tel.: 08104/89160.
Gewährung, Schadenersatz
Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung und zum Schadenersatz wegen eines Mangels der Reise richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 651c-651g BGB). Unsere Schadenersatzpflicht ist auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit wir einen Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder soweit wir für einen Schaden lediglich wegen Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen haben. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen von Ihnen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei uns geltend gemacht werden.
Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für alle deutschen Staatsbürger, sofern Sie im Besitz eines gültigen Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Schlussbestimmung
Im übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften über den Reisevertrag
(§§ 651a - 651k BGB).