Die Volkshochschule ist eine Einrichtung der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung. Sie wendet sich in pädagogisch planmäßiger und langfristiger Arbeit mit dem Bildungsprogramm vornehmlich an Erwachsene und Heranwachsende.
1. Sie bietet Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben oder zu vermehren, soll die Selbständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen und bei der Bewältigung persönlicher und beruflicher Probleme helfen. Sie versteht sich ausdrücklich als öffentliche, parteipolitisch und konfessionell nicht gebundene Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung.
2. Der Bildungsauftrag der Volkshochschule verfolgt damit nachstehende Zielsetzungen:
a) Die Einrichtungen müssen von ihrem Bildungsansatz her Dienst an der Allgemeinheit tun, sie müssen eine integrierende Zielsetzung haben.
b) Sie müssen der Bildung dienen.
c) Sie müssen hinsichtlich der Teilnehmerzahl, der Thematik und der damit verfolgten Zielsetzung zu einer Offenlegung ihrer Leistung bereit sein.
(Paragraph 1 der Vereinssatzung unserer Volkshochschule)