Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Eine Abmeldung muss mindestens eine Woche vor Beginn* der Veranstaltung erfolgen. Es ist eine Verwaltungsgebühr von EUR 6,00 zu zahlen. Bei kurzfristigen Abmeldungen innerhalb dieser Woche bis 24 Stunden* vor Kursbeginn werden 50 % der Gebühr, mind. jedoch EUR 6,00, erhoben, ansonsten ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
*Maßgeblich ist der Eingang zu unseren Geschäftszeiten, d.h. Montag bis Donnerstag, jeweils 09.00-18.00 Uhr, Freitag bis 12.00 Uhr.
Bitte beachten Sie: Bei Matinéen und BlackboxKonzerten sind keine Stornierungen möglich.
Bitte beachten Sie die abweichenden Rücktrittsbedingungen im Fachbereich Fotografie und im Fachbereich Sprachen (Integrationskurse).

Im Fachbereich Sprachen (Integrationskurse)

Ihre Anmeldung gilt grundsätzlich für den gesamten Integrationskurs (7 Module und 2 Prüfungen) und kann nur aus einem wichtigen Grund (wie z.B. Umzug, Arbeitsaufnahme, dauerhafte Erkrankung) storniert werden. Sie können den Kurs kostenlos stornieren, wenn dies spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn (Eingangsstempel) schriftlich erfolgt. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 6,00 wird dabei fällig.
Bei schriftlichen Abmeldungen innerhalb von zwei Wochen bis 24 Stunden vor Kursbeginn werden 100% der Kursgebühr erhoben.

Im Fachbereich Fotografie

Ihre Anmeldung kann storniert werden, wenn dies mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn (Eingangsstempel) schriftlich erfolgt. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 6,00 wird dabei fällig.
Bei schriftlichen Abmeldungen innerhalb von zwei Wochen bis 24 Stunden vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr erhoben. Innerhalb von 24 Stunden sind 100% der Kursgebühr zu entrichten, sofern imn der Kursbeschreibung nicht anders angegeben.
Eventuelle Rückerstattungen sind schriftlich bei der vhs zu beantragen.

Gesonderte Bedingungen gelten für mehrtägige Exkursionen

Eine Fahrtkostenrückerstattung ist generell nicht möglich (weder bei Kursausfall noch Storno, etc.).

Kooperationen

Bei Kooperationen gelten die AGBs des Kooperationspartners.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen, z.B. Zinsen, herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung, z.B. Unterrichtsmaterialien, ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.